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          Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Dipl. Ing. Ingrid
Stappen-Gödde
Architektur- u. Ingenieurbüro  
Energieberatung

Heckerheide 11
D - 33428
Harsewinkel

Tel. +49 (0)
52 47 98 45 35


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    Luftdichtigkeitsmessung - Blower - Door

Blower-Door Messungen führen wir in folgenden Städten/Gebieten durch:

Kreis Gütersloh: Gütersloh, Harsewinkel, Rietberg, Langenberg, Halle/Westfalen, Versmold, Borgholzhausen, Schloss Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl, Rheda-Wiedenbrück,
im Gütersloher Kreisgebiet ohne Anfahrtskosten

Kreis Warendorf: Warendorf, Ahlen, Beckum, Beelen, Westkirchen, Ennigerloh, Oelde, Sendenhorst, Telgte, Everswinkel, Sassenberg, Wadersloh,

Kreis Paderborn: Delbrück, Paderborn,

und rund um Städte: Münster, Bielefeld, Herford, Detmold, Löhne

Ab dem 20.ten Kilometer berechnen wir eine Kilometerpauschale
 


Luftdichtheit am Gebäude, warum ?

  •   Reduzierung des Heizenergiebedarfs

Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kommt es zum Luftaustausch zwischen Gebäudeinnerem und Umgebung. Die von außen einströmende kalte Luft muss zusätzlich erwärmt werden.

  •  Vermeidung von Bauschäden
Im Winter strömt warme und meist auch feuchte Luft vom Gebäudeinneren nach außen. Die Raumluft kühlt sich auf dem Weg durch die Wand ab und es kommt zu Kondensatbildung im Mauerwerk.
  • Vermeidung von Zugluft
Durch den Windeinfluss oder thermischen Auftrieb kommt es zu unbehaglichen Zugerscheinungen, die kalten Luftmassen sammeln sich im Fußbereich.
  • Verbesserung der Luftqualität und des Wohnkomforts
Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird vermieden das geruchs- oder staubbelastete Luft unkontrolliert in den Wohnbereich eintritt.
  • Optimale Bedingungen für Lüftungsanlagen
Je höher die Luftdichtheit des Gebäudes, desto effektiver funktioniert eine Lüftungsanlage.
 
Durchführung der Messung
 
Bei der Durchführung der Messung wird ein elektrisch betriebenes Gebläse mit flexiblen Rahmen (Minneapolis Blower-Door) in den Rahmen einer geöffneten Außentür eingespannt. Mit dem Gebläse wird Unterdruck bzw. Überdruck im Gebäude  erzeugt. Es wird die Luftmenge bestimmt die bei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen Innen und Außen durch die Leckagen an der Gebäudehülle strömt.
 
Die bei der Messung verwendeten Prüfdrücke von 10 bis 60 Pascal entsprechen dem Staudruck auf der Luv -Seite des Hauses bei Windgeschwindig-keiten zwischen 4 und 10 m / s  ( bzw. 15-35km/h) Luft- wechselrate [1/h]  bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal ( n 50 )
  • Leckagensuche
Bei einem Unterdruck von 50 Pascal wird das Gebäude abgegangen. Hierbei wird mit einem Luftgeschwindigkeitmessgerät ,Hitzdrahtanemometer oder Flügelradanemometer    (Auflösung von 0,01 m/s)  die Stärke der Luftströmung im Bereich der einzelnen Leckagen ermittelt, ihre Bedeutung beurteilt und ggfs. Sanierungsmöglichkeiten vorgeschlagen. 
Blower-Door-Messung
Was vor einer Messung zu beachten ist:
 
Das Gebäudevolumen in m³ muss bekannt sein. Maßgebend für die Winddichtigkeitsmessung ist das reale Innenraumvolumen des Gebäudes innerhalb der luftdichtenden Ebenen.
Es muss Strom für das Messgerät verfügbar sein. Die Stromqualität darf während der Messung nicht durch starke Baumaschinen beeinträchtigt werden.
Es sollte kein allzu starker Wind wehen, Regen oder Kälte stören dagegen nicht.
 
Bauliche Voraussetzungen:
 
Voraussetzung für eine Luftdichtigkeitsmessung  ist, dass alle luftdichtenden Schichten des Bauwerks fertiggestellt sind. Die Schichten sollten auch noch zugänglich sein, so dass im Fall von Undichtigkeiten nachgebessert werden kann.
 
In jedem Fall müssen fertig sein:
 
  •         Betondecken und Abdichtung von deren Durchdringungen
  •        Alle inneren Putzoberflächen
  •        Fenster und Fenstertüren, wie Abdichtung von Rahmen und Schwellen
  •        Haustür und andere Außentüren, Kellertüren und Dachbodenluken,
           soweit sie luftdichtende Ebene sind.
  •        Luftdichtende Folien und deren Anschlüsse im ganzen Leichtbaubereich
           (Schrägdach, Kehlbalkendecke, Gaubenwände, Dachflächenfenster)
!!! Unbedingt  komplette Lattung  für den Gipskarton anbringen, da sonst die Gefahr  besteht,  dass Tackerstellen bei Unterdruck aufplatzen. 
Es sollten eingebaut und abgedichtet sein:
  •     Heizungs- Lüftungs-, Elektro-, Wasser-,  Abwasser- und andere Installationsleitungen und Rohre einschl. deren Verteilerkästen.
Nicht eingebaut sein sollten :
  •     Bodenbeläge
  •     Raumseitige Bekleidungen von Vorwandinstallationen.
 
Provisorische Abdichtungen :
 
Geplante luftdurchlässige Stellen ( z.B. Lüftungsöffnungen) und Stellen, bei denen die angestrebte Luftdichte zum Zeitpunkt der Messung noch nicht fertiggestellt ist, müssen für die Messung provisorisch verschlossen werden. Die provisorische Abdichtung muss bei Über - und Unterdruck ausreichend stabil sein. Man beachte dabei, dass der Prüfdruck von 50 Pascal der Windstärke 6 entspricht.
Kleine Öffnungen, wie Luftkanäle,  Abwasserleitungen etc. können in der Regel mit einem Ballon oder einer Plastikfolie mit gut klebendem Klebeband  ( z.B. wasserfestes Tesa Textil-Klebeband oder Siga-Klebeband) provisorisch abgedichtet werden, vorausgesetzt ausreichend trockener Haftgrund. Die provisorische Abdichtung größerer Öffnungen, wie z.B. einer noch fehlenden Kellertür, kann durch ein mit einer Folie gespanntes Lattengestell hergestellt werden, dass mit elastischem Schaumdichtband gegen den Fußboden und geputzten Wandkanten abgedichtet und von mehreren Schraubzwingen oder verkanteten Querhölzern gehalten wird.
 
Es empfiehlt sich für Abdichtarbeiten ausreichend Latten, Folien, Tacker, Schraubzwingen und  Klebeband wie Rissan, Sicrall, sowie Primur (dauerelastischer Kleber) vorrätig zu haben.
 
Grenzwerte der Luftdurchlässigkeit nach DIN V4108-7  
  
                                                          
 
Gebäude mit Fensterlüftung                                                  
Gebäude mit Lüftungsanlage                                                 
Passivhäuser                                                                              
Solarsiedlung NRW         
n 50   <   3,0  (1/h)
n 50   <   1,5  (1/h)
n 50  
<   0,6  (1/h)
n 50   <   1,0  (1/h)
 

Gerne beraten wir Sie nach vorheriger Absprache!
Tel.: +49 (0) 52 47  98 45 35
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